Inhalt
23.03.2010
Für den Europäischen Gerichtshof ist klar: Sind technische Gründe schuld daran, dass ein Flug sich verspätet oder annulliert werden muss, darf die Airline Entschädigungen grundsätzlich nicht verweigern. Sie muss den Passagieren sogenannte Ausgleichzahlungen gewähren. Details regelt die auch in der Schweiz geltende EU-Verordnung von 2006 über Fluggastrechte. Bloss: Die Swiss schliesst solche Entschädigungen bei technisch begründeten Annullierungen gänzlich aus.
Das zeigt die Erfahrung eines K-Tipp-Lesers: Er blitzte mit seinem Entschädigungsgesuch ab, obwohl Swiss seinen Flug Brüssel–Zürich wegen eines technischen Defekts abgesagt hatte. Die vom Europäischen Gerichtshof nach 2006 vorgenommenen Auslegungen zur Verordnung über Fluggastrechte seien für sie nicht bindend, argumentiert die Fluggesellschaft.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden