Die Praxis sorgt immer wieder für Ärger: Swiss und andere Fluggesellschaften erklären Tickets für ungültig, wenn die Teilstrecken nicht lückenlos und in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden (Verfallsklausel).



Allerdings: Bereits vor eineinhalb Jahren hat das Zivilgericht Basel-Stadt Swiss verpflichtet, eine betroffene Passagierin vollumfänglich zu entschädigen. Die Frau hatte – obwohl im Besitz eines gültigen Retourtickets &...