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Die Swisscom schickte im Frühling vielen Kunden einen neuen Vertrag fürs Festnetz. Laut diesem kann sie künftig zusätzliche persönliche Daten der Kunden sammeln und für Werbezwecke verkaufen (K-Tipp 6/2017). In den letzten Wochen erhielten mehrere K-Tipp-Leser die Kündigung, weil sie die Vertragsänderung nicht akzeptiert hatten.
Brisant: Dem K-Tipp liegen Fälle vor, bei denen die Swisscom mit Kündigung vom 30. Mai den Vertrag schon per 30. Juni auflösen will. Damit hält sich die Telecomfirma nicht an die eigene Kündigungsfrist. Diese beträgt nämlich zwei Monate. Sprecherin Sabrina Hubacher sagt auf Anfrage, es handle sich um ein Versehen.
Tipps:
Die Swisscom ist verpflichtet, während der Kündigungsfrist von zwei Monaten ihre Leistungen weiter zu erbringen.
Wenn Sie möglichst schnell die Telecomfirma wechseln wollen, müssen Sie nichts tun: Der Vertrag endet auf das von der Swisscom erwähnte Datum.
Mit einem Wechsel der Telecomfirma können Sie Geld sparen. Das zeigt der aktuelle Preisvergleich fürs Festnetz auf Seite 38.
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