Swisscom lässt Opfer abblitzen
Rechtlich haben sie zwar gute Argumente. Trotzdem beissen die Opfer versteckter Internet-Einwählprogramme mit Rückzahlungsbegehren auf Granit.
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K-Tipp 17/2004
20.10.2004
Gery Schwager - gschwager@ktipp.ch
Das Kreisgericht Werdenberg-Sargans hat mit seinem Urteil vom 14. Juni für Aufsehen gesorgt. Die Richter wiesen darin die Klage der Swisscom gegen einen Kunden ab, der sich geweigert hatte, Gebühren von 1800 Franken für unabsichtlich hergestellte Dialer-Verbindungen ins Internet zu bezahlen (siehe K-Tipp 15/04).
Unter anderem argumentierte das Gericht, es gebe zahllose Methoden, wie sich beim Surfen ein Wählprogramm (Dialer) «automatisch und damit ohne bewusstes Handeln des B...
Das Kreisgericht Werdenberg-Sargans hat mit seinem Urteil vom 14. Juni für Aufsehen gesorgt. Die Richter wiesen darin die Klage der Swisscom gegen einen Kunden ab, der sich geweigert hatte, Gebühren von 1800 Franken für unabsichtlich hergestellte Dialer-Verbindungen ins Internet zu bezahlen (siehe K-Tipp 15/04).
Unter anderem argumentierte das Gericht, es gebe zahllose Methoden, wie sich beim Surfen ein Wählprogramm (Dialer) «automatisch und damit ohne bewusstes Handeln des Benutzers» herunterladen, installieren und aktivieren könne. Gebühren für Dialer-Verbindungen dürften aber nur einkassiert werden, wenn feststehe, dass der Kunde diese willentlich und in Kenntnis der Kosten hergestellt habe - was zu beweisen Sache der Telefongesellschaft sei.
Dieser Entscheid hat viele Dialer-Opfer auf den Plan gerufen. Fast alle haben die Kosten für die heimlich aufgebauten Verbindungen bereits vor Monaten bezahlt - wenn auch zähneknirschend. Jetzt fordern sie ihr Geld zurück.
Doch die Swisscom winkt ab. Beim Entscheid des Kreisgerichts handle es sich «um ein umstrittenes Urteil», mit dem die Swisscom nicht einverstanden sei, sagt Sprecher Sepp Huber. Zudem sei bei Kunden, die bezahlt haben, «davon auszugehen, dass sie mit der Leistung einverstanden waren». Ein Anspruch auf Rückerstattung bestehe nicht, auch wenn die Swisscom noch offene Dialer-Fälle inzwischen kulant behandle.
Dialer-Opfern bleibt nur der Rechtsweg
Ablehnend tönts auch bei Sunrise - wo man behauptet, schon früher Dialer-Opfern die Gebühren in Fällen offensichtlichen Missbrauchs unkompliziert zurückerstattet zu haben. Dem K-Tipp vorliegende Meldungen aus der Leserschaft sprechen da allerdings eine andere Sprache.
Klar ist jedenfalls: Freiwillig werden die Telefonriesen nichts zurückzahlen. Betroffene Kunden müssen deshalb den Rechtsweg beschreiten, wenn sie bereits bezahlte Gebühren für unwissentlich hergestellte Dialer-Verbindungen nicht definitiv abschreiben wollen.
Doch das ist umständlich. Neben der Telefongesellschaft wäre nämlich auch der Betreiber des Dialers wegen ungerechtfertigter Bereicherung einzuklagen. Zudem beträgt der zu leistende Kostenvorschuss für ein Verfahren vor dem Friedensrichter je nach Kanton einige hundert Franken - womit sich bald einmal die Verhältnisfrage zum Streitwert stellt.
Das wissen wohl auch Swisscom und Sunrise.