Das Kreisgericht Werdenberg-Sargans hat mit seinem Urteil vom 14. Juni für Aufsehen gesorgt. Die Richter wiesen darin die Klage der Swisscom gegen einen Kunden ab, der sich geweigert hatte, Gebühren von 1800 Franken für unabsichtlich hergestellte Dialer-Verbindungen ins Internet zu bezahlen (siehe K-Tipp 15/04).



Unter anderem argumentierte das Gericht, es gebe zahllose Methoden, wie sich beim Surfen ein Wählprogramm (Dialer) «automatisch und damit ohne bewusstes Handeln des B...