Ja. Als Gesellschafter haben Sie - wie «normale» Angestellte - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Falls Sie nun arbeitslos werden, haben Sie deshalb auch Anspruch auf ein Taggeld. Dazu müssen Sie vollständig aus der Firma austreten und Ihre Anteile verkaufen.

Die Behörden kontrollieren aber genau, ob Sie mit dem Austritt nicht einfach nur die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen versuchen. Wenn Sie beispielsweise Ihre Anteile (zum Schein) einfach einer Ihnen nahe stehenden Person übertragen oder selber weiterhin im Handelsregister als Mitglied der Geschäftsleitung eingetragen bleiben, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Selbstverständlich müssen Sie auch die nötige Beitragszeit erfüllt haben. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie sich aktiv um eine neue Stelle bemühen.
Übrigens: Als Beteiligter und Geschäftsführer einer Firma haben Sie bei Auftragsflauten kein Anrecht auf eine Kurzarbeitsentschädigung.

(ln)



Arbeitslosen-versicherung: Das ist neu

Das sind die wichtigsten Änderungen seit 1. Juli 2003:
- Die Bezugsdauer für Taggelder beträgt neu 400 Tage (vorher 520 Tage). Ausnahme: Über 55-jährige Arbeitslose sowie Bezüger von Renten der Invaliden- beziehungsweise Unfallversicherung können weiterhin 520 Taggelder beziehen, falls sie eine Beitragszeit von mindestens 18 Monaten vor Beginn der Rahmenfrist aufweisen.
- Die Beitragszeit innerhalb der letzten 2 Jahre muss 12 Monate betragen (vorher 6 Monate).