Der Gerichtsschreiber Toni Ulrich (Name geändert) war über seinen Arbeitgeber bei der Allianz gegen Unfall versichert. Er kündigte die Stelle auf Ende Juli 2014 und ging vier Monate auf Reisen. Für diese Zeit schloss Ulrich bei der Allianz eine sogenannte Abredeversicherung ab (siehe Unten). Dadurch verlängerte er die Unfalldeckung für die Zeit nach dem Verlassen der Stelle.
Während der vier Monate verletzte sich der 38-Jährige beim Fussballspielen. Er war für längere Zeit arbeitsunfähig.
Die Allianz übernahm die Arztkosten, wollte aber kein Taggeld bezahlen. Begründung: Ulrich habe ja nicht gearbeitet – und daher auch keinen Lohnausfall erlitten.
Gericht: Versicherung muss zahlen
Das wollte sich der Jurist nicht gefallen lassen: Er erhob Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zug. Dort hatte er keinen Erfolg. Ulrich zog den Fall an das Bundesgericht weiter – und erhielt recht. Es sprach ihm die Taggelder zu. Die Unfallversicherung müsse diese auch dann zahlen, wenn der Versicherte nicht erwerbstätig sei (Urteil 8C_243/2017 vom 31. August 2017).
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Denn die Abredeversicherung ist eine reine Freizeitversicherung. Versichert sind gleich viel und gleich hohe Taggelder wie bei der Betriebsunfallversicherung.
Bisher verweigerten einige Versicherungen in solchen Fällen die Taggelder – trotz abweichender Anweisung des Bundesamts für Gesundheit in zwei Kreisschreiben von 2006 (K-Tipp 7/2008) und 2017.
Nach dem neuen Bundesgerichtsentscheid sagen die zwölf grössten Unfallversicherungen – inklusive Allianz – nun dem K-Tipp, sie würden künftig das Taggeld zahlen. Ausnahme: Wer vor dem Unfall pensioniert wurde, erhält kein Taggeld.
Abredeversicherung: Praktisch und günstig
Alle Angestellten sind in der Schweiz obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist auch in der Freizeit gegen Unfall versichert.
Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses läuft der Versicherungsschutz noch 31 Tage weiter. Wer länger für Freizeitunfälle versichert sein will, hat das Recht auf die Abredeversicherung. Das kann sich bei einer Reise, einer Weiterbildung oder einem verlängerten Elternurlaub lohnen. Auch Arbeitslose, die ausgesteuert werden, können davon profitieren. Die Unfall-Abredeversicherung kostet zwischen 25 und 45 Franken pro Monat. Das müssen Sie dazu wissen:
Die Abredeversicherung verlängert die betriebliche Unfallversicherung bis maximal 180 Tage, somit auf maximal 7 Monate nach Arbeitsende.
Wer noch länger auf Reisen ist, muss sich über die Krankenkasse gegen Unfall versichern. Diese zahlt keine Taggelder.
Die Unfallversicherung zahlt Arzt- und Spitalkosten. Franchise und Selbstbehalt fallen nicht an.
Arbeitsunfähige erhalten ein Taggeld von 80 Prozent des letzten Lohns.
Der Schutz gilt auch im Ausland.
Der Abschluss ist einfach: Verlangen Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der Versicherung Ihres Arbeitgebers einen Einzahlungsschein. Zahlen Sie die Prämie für die gewünschte Anzahl Monate. Achtung: Die Versicherung muss bis spätestens 31 Tage nach dem Betriebsaustritt abgeschlossen werden.