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Nein. Wer das Rentenalter erreicht hat – bei Frauen liegt es zurzeit bei 64 Jahren, bei Männern bei 65 Jahren –, hat keinen Anspruch mehr auf Taggelder der Arbeitslosenkasse. Dasselbe gilt, wenn jemand die AHV-Rente vorbezieht, sich die AHV-Rente also schon ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter auszahlen lässt.
Immerhin: Pensionierte, die nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters noch einer Arbeit nachgehen, müssen von ihrem Lohn keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung mehr zahlen.
Sollte Ihnen die AHV-Rente nicht zum Leben reichen, können Sie bei der Ausgleichskasse Ergänzungsleistungen zur AHV beantragen.
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