Wer Kündigungsfristen und -termine bei Telefonverträgen nicht einhält, muss mit hohen Bearbeitungsgebühren rechnen. Das führt zu teils kuriosen Forderungen – wie beispielsweise bei der frühzeitigen Kündigung des «Plauderabos» der Swisscom. Dieses kostet 12 Franken im Jahr und ermöglicht auf dem Festnetz günstigeres Telefonieren nach Feierabend. Das Abo muss für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden. Kündigt der Kunde vorher, verlangt die Swisscom eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 30 Franken – mehr als doppelt so viel, wie das Abo kostet. Fakt ist: Solche Gebühren sind nur geschuldet, wenn sie bei Vertragsabschluss abgemacht wurden.