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09.03.2010
Wer Kündigungsfristen und -termine bei Telefonverträgen nicht einhält, muss mit hohen Bearbeitungsgebühren rechnen. Das führt zu teils kuriosen Forderungen – wie beispielsweise bei der frühzeitigen Kündigung des «Plauderabos» der Swisscom. Dieses kostet 12 Franken im Jahr und ermöglicht auf dem Festnetz günstigeres Telefonieren nach Feierabend. Das Abo muss für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden. Kündigt der Kunde vorher, verlangt die Swisscom eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 30 Franken – mehr als doppelt so viel, wie das Abo kostet. Fakt ist: Solche Gebühren sind nur geschuldet, wenn sie bei Vertragsabschluss abgemacht wurden.
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Hohe Gebühr nicht nur wenn man Kündigt
Ich hatte selbst bei der Swisscom eine Plauderabo. Als ich zu einem anderen Anbieter gewechselt bin habe ich plötzlich ein Schreiben von Swisscom bekommen, dass mein Plauderabo gekündigt wäre und ich jetzt 30,00 CHF zahlen muss. Ich habe das aber nie selbst gekündigt. Ich dachte ich muss dann einfach monatlich 1 CHF zahlen. Habe dann bei Swisscom angerufen. Die Swisscom hat mir erklärt, mein neuer Anbieter wäre schuld. Habe dann den angerufen. Der hat mir versichtert, dass er nichts bei Swisscom für mich kündigen kann. Allerdings würde die Swisscom einfach das Abo von sich aus kündigen, wenn der Kunde zu einem anderen Anbieter wechselt. Der neue Anbieter hat mir die 30 CHF dann gutgeschrieben. Ich habe dann nochmals bei Swisscom angerufen und gefragt warum die einfach das Abo kündigen nur weil ich zu einem anderen Anbieter wechsel und warum dann gleich 30 CHF obwohl es monatlich nur 1 CHF kostet und maximal 12 monate läuft. Kalt wurde mir erklärt: "So steht es in den Geschäftsbedingungen welche ich mir genauer durchlesen soll. Nicht mehr unser Problem" ... Danke Swisscom! Bestätigt mir nur dass mein Wechsel richtig war. Gruss Wicki