Marianne Karlen (Name geändert) betreibt im Kanton Schwyz einen kleinen Coiffeursalon. Als sie im Juli gerade daran war, einen Kunden zu bedienen, bekam sie einen Anruf einer Verkäuferin der deutschen UPA Verlags GmbH in Kleve (D). Sie machte Karlen schmackhaft, ihren Laden im Internet-Adressbuch www.adressennet.ch einzutragen. Es gehe um eine «Firmenpräsentation im Internet mit Google-Business-Eintrag». Karlen war im Stress und wollte die Verkäuferin schnell loswerden. Das hört man im Telefongespräch, das von der UPA aufgezeichnet wurde und das dem K-Tipp vorliegt. Karlen sagte zu, einen Eintrag für ein Jahr zu schalten. Kosten: 325 Euro.
Wenig später bereute sie diese Zusage. Denn in allen grossen und bekannten Online-Adressbüchern sind die Grundeinträge gratis. Als Karlen von der UPA die Rechnung erhielt, kündigte sie den Vertrag umgehend. Doch die Firma reagierte nicht.
Inkassobüro droht mit Gerichtsverfahren
Anfang Oktober erhielt die Coiffeuse einen Brief des Inkassobüros Creditreform Emmerich Wolters KG aus Deutschland. Dieses schrieb ihr, es handle im Auftrag der niederländischen «Adressennet Unitel Nijmegen B.V.» und sei befugt, «Ausstände» von 433.73 Euro einzutreiben – die Kosten für den Eintrag plus verschiedene Gebühren. Karlen teilte dem Inkassobüro schriftlich mit, sie habe nie etwas unterschrieben und zahle diese Summe nicht. Die Firma schickte daraufhin Mitte Oktober eine weitere Rechnung, diesmal für 434.24 Euro. Eine Woche später forderte das Inkassobüro 434.90 Euro – und drohte Karlen: Werde die Rechnung nicht bezahlt, würden «gerichtliche Massnahmen veranlasst».
Karlen ist kein Einzelfall. Beim K-Tipp beschwerten sich weitere Leser über das Vorgehen der UPA. Die deutsche Firma behauptet, Karlen habe telefonisch den Auftrag erteilt – das aufgezeichnete Gespräch beweise das. Eine Unterschrift von Karlen sei nicht nötig, das aufgezeichnete Einverständnis sei «rechtsverbindlich wie eine Unterschrift».
Was UPA nicht sagt: Solche Verträge per Telefon kann man laut Schweizer Recht innert 14 Tagen widerrufen. Die Frist gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde über diese informiert wird.
Auf Intervention des K-Tipp liess die Creditreform Emmerich Wolters KG die Forderung schliesslich fallen.