Auffällig viele Leserinnen und Leser machten in den letzten Monaten ihrem Ärger über Primacall, Suisse-Phone und Talktalk Luft. Die Betroffenen waren von diesen Telecomfirmen angerufen und mit dem Argument «billiger telefonieren» zum Abschluss eines Abos überredet worden.
Die von Primacall & Co. telefonisch verkauften Abos kosten monatlich rund 5 bis 80 Franken. Angeblich können die Kunden damit Geld sparen.
Der Haken: Der Festnetzanschluss bleibt bei der bisherigen Telecomfirma. Dafür muss man also weiterhin zahlen. Das wissen längst nicht alle, die ein neues Abo abschliessen. Solche Abo-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von bis zu 18 Monaten. Kündigen kann man sie nur unter Einhaltung einer Frist von bis zu 3 Monaten. Immerhin: Alle drei Unternehmen gewähren den Kunden ein siebentägiges Rücktrittsrecht nach Eingang des Bestätigungsschreibens.
Grundsätzlich sind telefonisch geschlossene Verträge gültig. Vorausgesetzt, der Kunde stimmt allen wesentlichen Punkten zu. Verschweigt oder verschleiert ein Telefonverkäufer wichtige Vertragsbestandteile – wie Dauer und Preis –, kommt kein gültiger Vertrag zustande.
Dessen sind sich auch die Telecomfirmen bewusst: Sie zeichnen die Verkaufsgespräche auf, um den korrekten Vertragsabschluss beweisen zu können.
Allerdings berichteten zahlreiche Betroffene dem K-Tipp: Die ihnen auf Verlangen zugeschickten Aufnahmen würden nur den letzten Teil des Gesprächs enthalten. In solchen Fällen kann es sich lohnen, die Herausgabe des vollständigen Gesprächs zu verlangen. Dieses belegt möglicherweise, dass wesentliche Punkte nicht verstanden wurden.
Die Telecomfirmen zeigen sich wenig einsichtig: Alle Vertragsabschlüsse würden von einer neutralen Stelle zertifiziert, heisst es bei SuissePhone. Und Primacall-Sprecher Moussah Köster sagt: «Die Vertragsabschlüsse beruhen auf einem mehrstufigen transparenten Verfahren.» Bei Talktalk räumt man ein, dass «einzelne Missverständnisse leider nicht zu verhindern» seien.
So kann man unerwünschte Verträge rückgängig machen
- Den Vertrag innert sieben Tagen nach Erhalt des Bestätigungsschreibens schriftlich widerrufen. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, den Brief eingeschrieben zu schicken.
- Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, den Vertrag anfechten, wenn man sich geirrt hat oder getäuscht wurde. Dies ist ein Jahr lang möglich.
- Bei minderjährigen oder dementen Personen ist der Vertrag ungültig. Bei Minderjährigen eine Kopie des Ausweises einschicken, bei Dementen ein Arztzeugnis.
- Falls der Telefonanschluss bereits umgeschaltet wurde: Teilen Sie der bisherigen Telefonfirma mit, dass Sie wieder über sie telefonieren möchten.