Ein Mann wurde innerorts mit 88 geblitzt und zu rund 12'000 Franken Busse inkl. Geldstrafe (teilweise bedingt) verurteilt. Vor Bundesgericht machte er geltend, er sei nicht selber gefahren, doch einen anderen Fahrer nannte er nicht. Auf dem Radarfoto war der Fahrer nicht zu erkennen. Doch das Bundesgericht hat das Urteil bestätigt. Mangels tauglicher Beweismittel könne in solchen Fällen auch «die Gesamtheit der verschiedenen Indizien» genügen. So war zum Beispiel das Auto auf eine Einmanngesellschaft eingetragen, bei der der Verurteilte das einzige Geschäftsmitglied war. Die Vorinstanz hatte seine Aussagen als «konstruiert» bezeichnet.   

Bundesgericht, Urteil 6B_1053/2009 vom 29.3.2010