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Ein Mann wurde betrieben und erhob Rechtsvorschlag. Das erste Gerichtsverfahren (provisorische Rechtsöffnung) verlor der Mann. Deshalb zog er den Entscheid ans Obergericht weiter. Dieses schrieb ihm, er müsse innert zehn Tagen einen Kostenvorschuss von 600 Franken zahlen, sonst werde auf seine Beschwerde nicht eingetreten.
Als der Mann verspätet zahlte, reklamierte er beim Bundesgericht: Die Nichtbehandlung seiner Beschwerde sei unrecht, weil ihm das Gericht keine Nachfrist für das Zahlen des Kostenvorschusses angesetzt habe. Das Obergericht musste aber gemäss Bundesgericht keine Nachfrist ansetzen.
Bundesgericht, Urteil 5A_639/2008 vom 3. 12. 2008
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