Terrorangst kann teuer werden
Terrorismusgefahr existiert für Schweizer Reiseversicherungen erst dann, wenn die Schweizer Behörden offiziell warnen.
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K-Tipp 19/2004
17.11.2004
Gery Schwager - gschwager@ktipp.ch
Bis auf Weiteres wird von Reisen auf die Sinai-Halbinsel abgeraten»: Die Empfehlung, mit der das deutsche Auswärtige Amt auf die Anschläge gegen Hotels im ägyptischen Taba vom 7. Oktober reagiert hat, lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig.
Ganz anders tönt es beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Man sehe keinen Anlass, generell von Reisen in den Sinai abzuraten. Eine solche Massnahme «würde das Ziel des Terrorismus, Unsicherheit ...
Bis auf Weiteres wird von Reisen auf die Sinai-Halbinsel abgeraten»: Die Empfehlung, mit der das deutsche Auswärtige Amt auf die Anschläge gegen Hotels im ägyptischen Taba vom 7. Oktober reagiert hat, lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig.
Ganz anders tönt es beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Man sehe keinen Anlass, generell von Reisen in den Sinai abzuraten. Eine solche Massnahme «würde das Ziel des Terrorismus, Unsicherheit und Angst zu schüren, unterstützen».
Pech für Kuoni-Kunden, die nach den Anschlägen bereits gebuchte Ferien abblasen wollten. Der Reiseriese verrechnete ihnen die vollen Annullierungsgebühren. Hotelplan und Imholz zeigten sich generöser und boten auch ohne EDA-Warnung in den ersten Tagen nach den Anschlägen Hand zu einer spesenfreien Annullierung beziehungsweise Umbuchung.
Damit ersparten sie ihren Kunden frustrierende Erfahrungen. Denn wie Kuoni verkaufen auch Hotelplan und Imholz eine Annullierungskosten-Versicherung, die Leistungen bei kriegerischen Ereignissen und Unruhen aller Art explizit ausschliesst.
Jahres-Versicherungen schneiden besser ab
Kunden haben somit selbst dann, wenn das EDA von Reisen abrät, keinen Anspruch auf Vergütung der Annullierungskosten. Doch die Reiseveranstalter halten das für irrelevant, weil sie nach eigenen Angaben im Falle einer EDA-Warnung keine solchen Gebühren verrechnen und überdies Reisen in das gefährdete Gebiet kaum mehr durchführen würden.
Immer gedeckt sind - bei Vorliegen einer EDA-Warnung - die Annullierungskosten, falls man direkt bei einer Versicherungsgesellschaft oder über einen Verkehrsclub (VCS, TCS, ACS) eine Jahres-Reiseversicherung abgeschlossen hat. Zudem vergütet diese (Ausnahme: ETI-Schutzbrief des TCS) allfällige Bearbeitungsgebühren des Reisebüros. Bei den Annullierungskosten-Versicherern der grossen Reiseveranstalter heissts dagegen knapp: «Im Schadenfall sind die Bearbeitungsgebühren nicht versichert.»