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K-Tipp 18/2023
31.10.2023
Letzte Aktualisierung:
02.11.2023
02.11.2023
Ja. Ihr Anspruch auf Nachzahlung ist noch nicht verjährt. Die Teuerung machte 2021 wie 2022 je rund 2 Prozent aus. Ihr Stiefsohn hätte somit ab Januar 2022 mehr als 1500 Franken und 2023 noch mal mehr zahlen müssen. Einen Teuerungsrechner finden Sie auf Bfs.admin.ch > Statistiken finden > Preise > Konsumentenpreise > Indexierung.
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