Vier Stunden muss Herrchen oder Frauchen die Schulbank drücken, bevor er oder sie zum ersten Mal einen Hund anschaffen darf. Danach gehts mit jedem Hund nochmals für vier Lektionen in die Hundeschule. Dieser «Sachkundenachweis» (SKN) ist seit 2008 in der Schweiz Pflicht. Im Kanton Zürich ist sogar die Spielgruppe für Hundebabys obligatorisch. Wer sich weigert, muss mit einer Busse von mehreren hundert Franken rechnen.
Die Schulpflicht hat ihren Preis: Für den praktischen Kurs müssen Hundehalter mit 110 bis 180 Franken rechnen. Dazu kommt der Theoriekurs mit 80 bis 180 Franken.
Die Kurskosten sind je nach Veranstalter sehr unterschiedlich: So zahlt man etwa in einer Hundeschule der Stadt Zürich insgesamt um die 340 Franken für den Sachkundenachweis. Im bernischen Heimenschwand gibts das Gleiche ab 190 Franken.
Tipp: Bei der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft finden Sie unter www.skg.ch/Rund um den Hund/«SKN-Kurse» Adressen von Kursveranstaltern. So lassen sich die Preise im Voraus vergleichen.
Übrigens: Den Theoriekurs kann man auch per Internet absolvieren. Es gibt zwei Möglichkeiten – und zwar unter www. sachkundenachweis-hundehalter.ch und www.sknnow.ch. Diese Kurse sind mit 198 bzw. 220 Franken weniger zeitaufwendig.
Wichtig: Die Kursleiter müssen eine Anerkennung des Bundesamts für Veterinärwesen haben, sonst wird der Nachweis nicht anerkannt. So kann man das kontrollieren: den Namen des Trainers in die Datenbank des Bundesamts eingeben (www.blv.admin.ch/Dienstleistungen/Hundetrainer).
Das Bundesamt sagt, bei über 2400 Hundetrainern lasse sich nicht ausschliessen, dass einige die Kurse dazu benutzten, um lukrative Nebengeschäfte zu betreiben. Beim K-Tipp melden sich denn auch immer wieder Leserinnen und Leser, die sich daran stören, dass an den Kursen teures Futter, Hundegeschirre und andere Hundeartikel verkauft werden.
Tipp: Nichts überstürzt kaufen.
Weniger Steuern nach Kursbesuch
Weitere Möglichkeiten, um Geld zu sparen:
- Der Kurs muss nicht zwingend im Wohnkanton absolviert werden. Man kann ihn problemlos in einem Kanton absolvieren, in dem die Kurse günstiger sind.
- Nur ein Familienmitglied als Hundehalter eintragen lassen, sonst fallen die Kosten allenfalls mehrfach an.
- Beim zweiten Hund muss nur der praktische Kurs besucht werden.
- Einige Gemeinden ermässigen die Hundesteuer einmalig oder mehrmals, wenn man freiwillig zusätzliche Kurse besucht. Im Kanton Wallis zum Beispiel wird die jährliche Steuer um 20 Franken ermässigt, wenn die Hundehalter jährlich einen Sensibilisierungskurs besuchen.
Und in der Stadt Chur wird die jährlich fällige Hundesteuer von 150 auf 75 Franken halbiert, wenn man das freiwillige Hundebrevet der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft hat und die Wiederholungskurse absolviert.