Celina Sträuli (Name geändert) aus Diessenhofen TG hatte Mitte Jahr einen Termin bei einem Zahnarzt in Frauenfeld. Sie musste die Rechnung direkt vor Ort bezahlen. Begründung der Zahnarztpraxis: Die Wirtschaftsauskunftei CRIF beurteile ihre Bonität negativ. Sie sei nicht kreditwürdig, es bestünden Zweifel an ihrer Zahlungsfähigkeit.
Wirtschaftsauskunfteien sammeln Daten über die wirtschaftliche Situation von Privatpersonen und Firmen. Die Datenbanken sind voller Fehler («K-Geld» 5/2019, K-Tipp 14/2022). Die Auskunfteien sammeln Informationen über Betreibungsverfahren und Zahlungsverhalten.
Celina Sträuli arbeitet als Sachbearbeiterin und ist noch nie betrieben worden. Die 37-Jährige vermutet, die Datenbank von CRIF verwechsle sie mit ihren Eltern. Denn diese haben Schulden.
Sträuli ist kein Einzelfall. Beim K-Tipp melden sich regelmässig Betroffene, die Opfer von Wirtschaftsauskunfteien und falschen Daten sind. Mit unangenehmen Folgen: Sie können nicht auf Rechnung einkaufen, keinen Kredit aufnehmen, und sie haben schon Probleme, ein Handy-Abo abzuschliessen.
499 Franken für das Löschen von Daten
Die Handeys GmbH mit Sitz in Baden AG ist eine der Firmen, die solchen Leuten Hilfe anbieten. Sie versprechen, sie würden dafür sorgen, dass falsche Einträge in Datenbanken gelöscht werden. Auf der Internetseite heisst es: «Wir können uns um Ihre negativen Zahlungseinträge in den Bonitätsregistern kümmern und sie korrigieren oder löschen.» Dieser Service koste «nur» 499 Franken. Ein ähnliches Angebot «ab 499 Franken» macht Melih Avul aus Cham ZG auf seiner Website Creditlife.ch.
Die Credxperts AG mit Sitz in Volketswil ZH verlangt für eine «Bonitätsbereinigung» rund 430 Franken. Für diese Gebühr holt die Firma laut eigenen Angaben bis zu drei Betreibungsregisterauszüge ein und nimmt mit den Gläubigern und Betreibungsämtern Kontakt auf, mit dem Ziel, frühere Betreibungen zu löschen. Nur: Für die Löschung eines Registereintrags oder den Rückzug einer Betreibung durch den Gläubiger kommen laut Geschäftsführer Aniello Fabozzi weitere Gebühren dazu.
Für das Geld gibt es keine Garantie, dass man danach eine weisse Weste hat. Denn die Firmen können beispielsweise Betreibungen im Betreibungsregister nicht einfach löschen lassen. Sie können lediglich von den Inhabern der Wirtschaftsdatenbanken verlangen, die Daten einer bestimmten Person zu löschen oder zu korrigieren. Das kann man aber mit wenig Aufwand auch selbst erledigen (siehe Box).
Hilfsangebot kommt von zweifelhafter Seite
Wer die Angebote von Handeys, Avul und Credxperts näher anschaut, bemerkt schnell: Alle drei sind Kreditvermittler. Das bedeutet: Sie suchen Kunden, bei denen die Zahlungsfähigkeit umstritten ist, und wollen ihnen teure Konsumkredite andrehen. Die Kreditzinsen betragen laut ihren Internetseiten bis zu 9,95 Prozent.
So einfach bereinigen oder löschen Sie persönliche Daten
- Kostenlose Auskunft: Wirtschaftsauskunfteien wie Bisnode, Creditreform, Intrum und CRIF sind verpflichtet, innert 30 Tagen Auskunft über die zu einer bestimmten Person gesammelten Daten zu geben. Eine Vorlage für ein Auskunftsbegehren gibt es auf Ktipp.ch. Damit kann man auch verlangen, dass die Firmen die gespeicherten Daten löschen.
- Betreibungseintrag löschen: Wer einen Zahlungsbefehl erhält, kann die Forderung innert 10 Tagen per Rechtsvorschlag bestreiten und die Betreibung so stoppen. Gelangt der Gläubiger in den nächsten drei Monaten nicht ans Gericht, kann der Betriebene vom Betreibungsamt gegen eine Gebühr von 40 Franken verlangen, dass es die Betreibung nicht mehr bekanntgibt.
- Bezahlte Betreibungen löschen: Hat jemand eine Schuld erst nach der Betreibung beglichen, erscheint diese fünf Jahre lang im Betreibungsauszug. Der Schuldner hat keinen Anspruch darauf, dass der Gläubiger die Betreibung zurückzieht, er kann diesen nur darum bitten. Es lohnt sich, vor der Bezahlung zu vereinbaren, dass der Gläubiger im Gegenzug die Betreibung zurückzieht.