Inhalt
Die Mieter eines Hauses in Basel-Landschaft bezahlten die Hauswartung separat, unter den Nebenkosten zum Mietzins. Seit dem Verkauf des Hauses stiegen die Hauswartskosten von rund 900 auf über 1800 Franken pro Jahr. Die Mieter zahlten die erhöhten Nebenkosten, verlangten diese aber nach sieben Jahren zurück. Begründung: Der neue Vermieter hätte die Erhöhung auf einem amtlichen Formular mitteilen müssen. Das Kantonsgericht gab den Mietern recht: Vergibt der Vermieter die Hauswarttätigkeit neu und erhöhen sich die Kosten so um über 100 Prozent, untersteht das der Formularpflicht.
Kantonsgericht BL, Entscheid 400 21 251 vom 5. April 2022
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden