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Jürg Egli (Name geändert) aus Siebnen SZ verbrachte die Herbstferien mit seiner Frau und zwei Kindern auf Hawaii (USA). Die Flüge buchte er auf der Website des Reisevermittlers Expedia. Preis: 6228 Franken. Die Tickets erhielt er von Swiss. Egli flog zum sogenannten Economy-Light-Tarif. Das ist die günstigste Tarifkategorie. Inbegriffen ist nur ein Handgepäck.
Nach dem Ticketkauf wollte Egli bei Expedia einen Koffer dazubuchen. Damit fing der Ärger an. Der Reisevermittler teilte ihm mit, er müsse sich an die Fluggesellschaft wenden. Das Problem: Egli hatte ein Ticket mit Zwischenstopps. Die Teilstrecken flogen die Swiss, die United Airlines und Air Canada.
Ein Swiss-Sprecher sagt dazu: «Es gelten die Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft, die das Ticket ausgestellt hat.» Stellt aber eine Vermittlungsplattform ein Ticket aus, würden die Regeln derjenigen Airline gelten, welche die grösste Teilstrecke fliegt. Ausnahme: In den USA sei für das Gepäck immer diejenige Airline zuständig, welche die erste Teilstrecke fliegt. Im Fall von Egli war das beim Hinflug die Swiss – beim Rückflug United. Am Ende konnte er den Koffer auf dem Hinflug bei Swiss für 60 Franken und auf dem Rückflug bei United für 60 Dollar dazubuchen.
Tipp: Portale wie Expedia.ch, Momondo.ch und Skyscanner.ch liefern einen Überblick über die Flugpreise – aber nicht über die Regeln zum Gepäck. Besser ist es, die Tickets bei der Fluggesellschaft direkt zu buchen. So erfahren Kunden, wie viel Extra-Gepäck kostet, und können es dazubuchen.
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