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Ja. Aber nur, wenn die Rechnung gerechtfertigt ist. Der Nachbar handelte in Ihrem Interesse, als er die verletzte Katze zum Tierarzt brachte.
Die Tierklinik ist jedoch rechenschaftspflichtig. Das heisst: Sie muss über die durchgeführte Behandlung Auskunft geben und die Höhe der Rechnung rechtfertigen. Unter den gegebenen Umständen durfte der Tierarzt ohne Rücksprache mit Ihnen nur das tun, was unbedingt nötig war, um Ihre Katze zu retten.
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