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22.09.2021
Seit 21 Jahren ist das Verfüttern von Tiermehl verboten. Tiermehl von Wiederkäuern führte zum Ausbruch von «Rinderwahnsinn», kurz BSE (K-Tipp 6/2014). Wie die EU will die Schweiz das Verbot nun aber lockern: Bald sollen Landwirte in der Schweiz verarbeitete tierische Schlachtabfälle von Schweinen an Geflügel sowie solche von Geflügel an Schweine verfüttern dürfen. Tiermehl von Widerkäuern bleibt verboten. Nutztierexperte Eric Meili vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau in Frick AG begrüsst das Umdenken: «Es ist Verschwendung, wertvolle tierische Eiweisse wegzuwerfen.» BSE-Forscher Adriano Aguzzi von der Universität Zürich dagegen warnt: Ein Fehlverhalten von Futtermittelfabrikanten könne zu Verunreinigungen führen – und damit zu neuen BSE-Fällen.
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