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26.11.2024
Ein Zürcher liess seinen Jagdhund am Waldrand ohne Leine laufen. Dieser biss einen Fuchs mehrmals. Ein anderes Mal hetzte er ein Reh und dessen Kitz. Das Bezirksgericht Meilen verurteilte den Besitzer wegen vorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 5000 Franken. Der Mann habe den Hund nicht genügend beaufsichtigt. Das Obergericht Zürich reduzierte die Busse auf 1300 Franken.
Obergericht Zürich, Urteil SB230251 vom 4.12.2023
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