Ein Zürcher liess seinen Jagdhund am Waldrand ohne Leine laufen. Dieser biss einen Fuchs mehrmals. Ein anderes Mal hetzte er ein Reh und dessen Kitz. Das Bezirks­gericht Meilen verurteilte den Besitzer wegen vorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 5000 Franken. Der Mann habe den Hund nicht genügend beaufsichtigt. Das Ober­gericht Zürich reduzierte die Busse auf 1300 Franken.

Obergericht Zürich, Urteil SB230251 vom 4.12.2023