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05.10.2022
Beim Mähen einer Wiese trennte ein Luzerner Bauer einer Katze seines Hofes die Hinterbeine ab. Ein Passant machte ihn auf das leidende Tier aufmerksam, doch der Bauer kümmerte sich nicht darum und mähte weiter. Darauf tötete der Passant die Katze. Die kantonale Staatsanwaltschaft verurteilte den Bauern wegen Tierquälerei zu einer unbedingten Geldstrafe von 2100 Franken. Auf dessen Beschwerde senkte das Kantonsgericht die Strafe auf 1800 Franken. Dabei bleibt es laut Bundesgericht: Als Tierhalter hätte er sich sofort um die Katze kümmern müssen.
Bundesgericht, Urteil 6B_175/2021 vom 24. August 2022
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Tierquälerei: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar
Sehr schade. Falls es Ihnen irgendwann mal in die Hände kommen sollte; ich nehme es bzw. Name, Adresse auch in ein paar Monaten noch. Herzlichen Dank.
Anonymisiertes Urteil
Guten Tag Das Urteil ist anonymisiert, es ist weder Name noch Wohnort des Bauern ersichtlich. Freundliche Grüsse Beatrice Walder
Tierquälerei: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar
Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie mir bitte den Namen und den Wohnort des Bauern geben? Herzlichen Dank und freundliche Grüsse, Sibyl