Gabriella Morf aus Ottenbach ZH hat ihren Hund namens Lee, einen vierjährigen Bolonka-Zwetna, bei der Tierversicherung Epona gegen Krankheit und Unfälle versichert. Die Prämie für «Optima 500» kostet knapp 240 Franken pro Jahr. Die Versicherung zahlt 90 Prozent der Tierarztkosten von bis zu 5000 Franken pro Jahr – bei einem Selbstbehalt von jährlich 500 Franken.
Auf mehrere Tausend Franken gewartet
Lee erkrankte im vergangenen Frühling an Durchfall und Erbrechen. Gabriella Morf musste mit ihm deshalb mehrmals zum Tierarzt. Es stellte sich heraus, dass Lees Bauchspeicheldrüse entzündet war. Morf schickte die Tierarztrechnungen an die Epona. Sie summierten sich bis Ende Jahr auf fast 2300 Franken. Mehr als ein halbes Jahr wartete sie vergeblich auf eine Rückerstattung.
Zahlreiche K-Tipp-Leser erlebten Ähnliches – zum Beispiel Aline Wittwer (Name geändert) aus Rottenschwil AG. Ihre halbjährige französische Bulldogge stürzte im vergangenen September über eine Baumwurzel und brach sich die Schulter. Die Operation und die Nachbehandlungen kosteten rund 3250 Franken. Wittwer schickte die Rechnungen und den tierärztlichen Bericht im Herbst an die Epona – und wartet seit mehr als vier Monaten auf eine Erstattung. Die 26-jährige Studentin schrieb der Epona: «Ich habe die Versicherung abgeschlossen, weil ich derart grosse Beträge nicht bezahlen kann. Ich bin auf das Geld angewiesen.» Die Epona vertröstete sie Anfang November aufs Jahr 2021.
In beiden Fällen zahlte die Epona erst, nachdem sich der K-Tipp bei der Versicherung nach den Fällen Morf und Wittwer erkundigt hatte. Epona-Direktor Olivier Grangier verspricht, die Bearbeitungsfristen zu reduzieren. Er begründet die Verzögerung so: Die Schadenfälle hätten sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.
Versicherte müssen nicht tatenlos zuschauen, bis die Versicherung zahlt. Laut Gesetz wird die Leistung nämlich vier Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, in dem «der Versicherer die Angaben erhalten hat, aus denen er sich von der Richtigkeit des Anspruches überzeugen kann». Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Versicherung die Schadenanzeige sowie die Rechnungen des Tierarztes vorliegen.
Versicherung schriftlich mahnen
Zwar kann die Epona laut den Versicherungsbedingungen zusätzlich einen tierärztlichen Bericht oder den Beizug eines anderen Tierarztes verlangen. Laut Stephan Fuhrer, ehemaliger Professor für Privatversicherungsrecht, muss sie dies aber sofort einfordern, falls sich bei der Schadensregulierung Fragen stellen.
Sobald die Versicherung im Besitz der erforderlichen Angaben ist, können die Kunden sie nach vier Wochen schriftlich mahnen und so in Verzug setzen. Ab diesem Zeitpunkt schuldet die Versicherung dann einen Verzugszins von 5 Prozent auf dem geschuldeten Betrag.
In der Schweiz gibt es neben der Epona vier weitere Anbieter von Tierversicherungen: Animalia von Vaudoise, Helvetia, Mobiliar und Waumiau der Europäischen Reiseversicherung. Auf Anfrage des K-Tipp sagen diese Versicherer ebenfalls, sie hätten im letzten Jahr mehr Fälle verzeichnet. Die Mobiliar schätzt die Zunahme auf rund 30 Prozent.