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Ja. Laut Gesetz muss nach dem Tod eines Steuerpflichtigen ein amtliches Inventar aufgenommen werden – sofern nicht anzunehmen ist, dass kein Vermögen vorhanden ist. Im Kanton Bern sind private Notare für das Steuerinventar zuständig – mit den entsprechenden Kostenfolgen für die Erben.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Aufwand des Notars und von der Höhe des Vermögens. Dieses setzt sich zusammen aus sämtlichen Aktiven (zum Beispiel Immobilien oder Aktien) ohne Abzug der Passiven (zum Beispiel ein Kredit). Somit zählen auch allfällige Hypothekarschulden als Vermögen.
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