Tödliches Lampenöl - aber kein Verkaufsverbot
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K-Tipp 15/2004
22.09.2004
Lampenöl ist lebensgefährlich. In Deutschland sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kürzlich zwei kleine Kinder gestorben, nachdem sie geringe Mengen paraffinhaltigen Öls einer Gartenfackel respektive einer Öllampe getrunken hatten. Jetzt fordert das BfR ein Verkaufsverbot für ungefärbte und unparfümierte Lampenöle auf Paraffin- oder Petroleumbasis. Gefärbte und parfümierte Produkte, die leicht mit Sirup verwechselt werden, sind seit dem Jahr 2000 untersagt.
Lampenöl ist lebensgefährlich. In Deutschland sind laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kürzlich zwei kleine Kinder gestorben, nachdem sie geringe Mengen paraffinhaltigen Öls einer Gartenfackel respektive einer Öllampe getrunken hatten. Jetzt fordert das BfR ein Verkaufsverbot für ungefärbte und unparfümierte Lampenöle auf Paraffin- oder Petroleumbasis. Gefärbte und parfümierte Produkte, die leicht mit Sirup verwechselt werden, sind seit dem Jahr 2000 untersagt.
Für Hugo Kupferschmidt, Direktor des Schweizerischen Toxikologischen Infozentrums, wäre es nach den jüngsten Tragödien in Deutschland angebracht, auch in der Schweiz über ein Verkaufsverbot für Lampenöle nachzudenken - zumal es dank Produkten auf Rapsölbasis deutlich weniger gefährliche Alternativen gibt.
In der Schweiz sind - im Gegensatz zu Deutschland - gefärbte und parfümierte Lampenöle zugelassen und in Giftklasse 3 eingeteilt (Klasse 1: höchster Gefährlichkeitsgrad). Das bedeutet, dass diese Öle nur gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung abgegeben werden. Für ungefärbte und unparfümierte Lampenöle gilt jedoch nur Giftklasse 5S, der Kauf solcher Produkte ist also nicht eingeschränkt.
Tipps: Bei Verdacht auf eine Lampenölvergiftung sofort den Arzt, den Sanitätsnotruf (Tel. 144) oder das Tox (Tel. 145) kontaktieren. Auf keinen Fall Erbrechen auslösen! Typische Vergiftungssymptome sind Übelkeit, anhaltender Husten, Bauchkrämpfe, Durchfall, Atemnot und verlangsamter Puls.
(gs)