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17.06.2020
Unter Umständen ja. Sie sollten daher alle Vorsichtsmassnahmen treffen, damit möglichst nichts passiert. Denn bei einem Unfall haften Sie nur dann nicht, wenn Ihnen nichts vorgeworfen werden kann.
Ein Trampolin muss richtig aufgestellt und regelmässig gewartet werden. Es sollte bei Nichtgebrauch zugedeckt und abgeschlossen sein. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, das Grundstück einzuzäunen, damit Unbefugte keinen Zutritt haben. Zudem sollten kleine Kinder beim Trampolinspringen beaufsichtigt werden.
Weitere Informationen zum Umgang mit Trampolinen finden Sie auf www.bfu.ch "Ratgeber "Ratgeber Unfallverhütung "Suchwort «Trampoline».
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