Trotz Arztzeugnis kein Geld zurück
Wer krank wird oder verunfallt, erhält das Geld fürs Skiabo gegen Arztzeugnis zurück. Meistens. Denn in einigen Westschweizer Skiorten braucht es nun eine Versicherung.
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K-Tipp 03/2008
12.02.2008
Marco Diener
Heiligabend bleibt dem 13-jährigen Dario Bragagnolo aus Bern in schlechter Erinnerung: In Zinal VS sprang er mit den Ski über eine Schanze – und landete mit einem Wirbelbruch, einem doppelten Armbruch und einer Gehirnerschütterung im Spital von Sitten.
Es war der erste Tag der zweiwöchigen Skiferien. Deshalb ging Vater Claudio Bragagnolo tags darauf mit dem Arztzeugnis zur Bergbahnkasse und bat, ihm den entsprechenden Anteil des 13-Tage-Skiabos zurü...
Heiligabend bleibt dem 13-jährigen Dario Bragagnolo aus Bern in schlechter Erinnerung: In Zinal VS sprang er mit den Ski über eine Schanze – und landete mit einem Wirbelbruch, einem doppelten Armbruch und einer Gehirnerschütterung im Spital von Sitten.
Es war der erste Tag der zweiwöchigen Skiferien. Deshalb ging Vater Claudio Bragagnolo tags darauf mit dem Arztzeugnis zur Bergbahnkasse und bat, ihm den entsprechenden Anteil des 13-Tage-Skiabos zurückzuerstatten.
Doch er biss auf Granit. Er bekam zu hören, dass er beim Abo-Kauf eine Snowcare- oder Pass-Protect-Versicherung hätte abschliessen müssen. Kostenpunkt je nach Deckung: 2 bis 4 Franken pro Tag und Person. «Woher hätte ich das wissen sollen? Hätte ich an der Kasse die allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen müssen?», fragt Claudio Bragagnolo.
Kassenpersonal sollte informieren, aber...
Die Bestimmungen der Bergbahnen im Val d’Anniviers sind in der Tat ungewöhnlich. Üblich ist in der Schweiz, dass Kranke oder Verunfallte, wenn sie ein Arztzeugnis vorweisen, das Geld fürs Abo zurückbekommen. Ausnahmen kennen neuerdings aber einige Westschweizer Skiorte.
«An unseren Kassen hängt ein Merkblatt», sagt Pascal Bourquin, Chef der Bergbahnen von Zinal. «Und unsere Angestellten fragen alle Kunden, ob sie eine Versicherung wünschen.» Auf Nachfrage gibt er allerdings zu, dass das manchmal vergessen würde. Auch im Internet fehlt der Hinweis – angeblich aus Platzgründen.
«Wir wurden nicht gefragt», beteuert Bragagnolo. Dass er nicht auf die Versicherung aufmerksam gemacht wurde, verwundert nicht: Angesichts der Hektik an Billettschaltern haben Angestellte kaum Zeit, zwei Versicherungen, die sich in wesentlichen Punkten unterscheiden, zu erklären. Schon gar nicht mehrsprachig.
Deutschschweiz: Weiterhin Geld zurück
«Am Schalter geht das nicht», findet auch Dieter Bogner von den Bergbahnen Engadin-St. Moritz. «Das bräuchte zu viel Zeit.» Deshalb gibt es im Wintersportort gegen ein Arztzeugnis weiterhin das Geld zurück. Eine Versicherung braucht es in St. Moritz – wie auch in anderen Deutschschweizer Gebieten – nicht.