Eine Angestellte wollte ein Hotelzimmer kontrollieren und geriet so nichtsahnend in eine Polizeiübung: Plötzlich stand sie maskierten Polizisten gegenüber, die sie an der Flucht hinderten, und wurde ohnmächtig. Obwohl sich der Irrtum rasch klärte, leidet sie seither an psychischen Problemen und kann nicht mehr arbeiten.



Derartige psychische Schocks können als Unfall gelten - die Unfallversicherung zahlt dann Taggelder und eine Rente, falls das Opfer erwerbsunfähig wird.