Wer in der Tiefgarage des Einkaufszentrums Center Eleven in Zürich-Oerlikon sein Auto parkiert, muss beim Aussteigen den Bauch mächtig einziehen.
Die Parkplätze sind zum Teil nur knapp 2,20 Meter breit. Ein Familienkombi wie zum Beispiel ein Renault Laguna ist aber bereits 1,82 Meter breit. So bleiben auf der Seite bestenfalls je rund 20 Zentimeter für Fahrer oder Beifahrer, um sich aus dem Auto zu schlängeln.
In diese Öffnung passt höchstens ein gut gefüllte Papier-Einkaufstasche. Wer nicht aufpasst, schlägt die Autotüre an die Wand, an eine Betonsäule oder beschädigt beim Türöffnen das Nachbarauto. Geht man von einer Dicke der Autotür von über 15 Zentimetern aus, bleibt manchmal kaum noch Platz.
Mindestbreite häufig nicht eingehalten
Die Parkplätze im Center Eleven sind bei weitem nicht die einzigen, die von Fahrerinnen und Fahrern beim Ein- und Aussteigen akrobatische Fähigkeiten erfordern. Dies ergab eine K-Tipp-Stichprobe, die die Redaktion in zehn Deutschschweizer Städten durchgeführt hat (siehe unten «Die Stichprobe»).
Auch den Besuchern des Parkhauses Manor in Chur bleiben von Fall zu Fall pro Seite nur gerade 20 Zentimeter zum Parkieren und Aussteigen. Weitere Beispiele: Parkhaus Storchen in Basel (2,10 m), Metro-Parkhaus in Bern (2,19 m), Mühletor in Zürich (2,20 m), Kreuzgarten in Bülach ZH (2,25 m) und Tüchi in Rapperswil SG (2,30 m).
In all diesen Parkhäusern und auf den Parkplätzen im Freien gibt es Beispiele, die die «Schweizer Norm für Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen» nicht erfüllen – die sogenannte SN 640 291a. Diese schreibt bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen eine Mindestbreite von 2,50 m vor.
In vielen Gemeinden sind 2,50 m Vorschrift
Die Norm ist zwar keine gesamtschweizerisch geltende gesetzliche Vorschrift. Aber viele Gemeinden haben sie in ihrer Bauordnung für verbindlich erklärt. So auch die Stadt Zürich, wie das zuständige Tiefbauamt auf Anfrage bekannt gibt.
Warum wurde diese Norm im Fall des Zürcher Center Eleven nicht eingehalten? Als man das Einkaufszentrum gebaut habe, habe die heutige Norm noch nicht gegolten, heisst es bei der Dienstabteilung Verkehr: «Aus heutiger Sicht würde ein solches Parkhaus wohl nicht mehr bewilligt.» Grundsätzlich sei es schwierig, im Nachhinein bauliche Änderungen vorzunehmen.
Vorbildlich: Parkhaus in Luzern
Es geht auch anders. Das zeigt etwa das Bahnhof-Parking in Luzern. Hier wurden beim Umbau vor drei Jahren die meisten Parkplätze von 2,37 auf 2,80 m bis 3,20 m verbreitert. Das sind 30 bis 70 Zentimeter mehr als die vorgeschriebene Mindestbreite.
Ein Sprecher der Luzerner Tiefgarage Banhofplatz AG begründet dies so: «Bei den heutigen Autogrössen stösst man auch mit 2,50 Metern an die Grenze.» Zwar seien durch den Umbau fast 10 Prozent der Parkplätze verloren gegangen. Die Rechnung gehe trotzdem auf: «Wir haben nun eine klar bessere Auslastung.»
Autos wachsen – Parkplätze nicht
Im Gegensatz zu den Parkplätzen sind in den vergangenen Jahrzehnten viele Autos deutlich breiter geworden. Das meistverkaufte Auto der Schweiz, der VW Golf, war in seiner ersten Version 1,61 m breit. Seither ist der Kompaktwagen auf 1,78 m gewachsen.
Die Autos werden aber nicht nur breiter, sondern auch länger. Beim Golf beträgt die Differenz fast einen halben Meter: 4,20 m statt wie einst 3,72 m. Kein Wunder, liess er sich vor 35 Jahren in einem Parkhaus spielend leicht manövrieren und parkieren. Mit dem heutigen Modell brauchts wenig, um einen Parkschaden zu verursachen.
Die Stichprobe
Der K-Tipp hat in den Städten Basel, Bern, Bülach, Chur, Glarus, Luzern, Rapperswil, St.?Gallen, Winterthur und Zürich öffentlich zugängliche Parkplätze überprüft. Dabei hat die Redaktion Parkfelder in 50 Tiefgaragen und auf oberirdischen Parkplätzen ausgemessen. Fazit: Zwei Drittel erreichen die Mindestbreite von 2,50 m nicht.