Eine Frau hatte nach einem Zeckenbiss Beschwerden; wegen Verdacht auf Borreliose erhielt sie teure Spezialmedikamente. Als sich der Borreliose-Verdacht nicht erhärtete, weigerte sich die Krankenkasse Assura nachträglich, diese Medikamente zu vergüten.



Falsch, sagt das Bundesgericht. Wenn unklar ist, ob eine Behandlung wegen Unfall oder Krankheit nötig ist, ob also die Unfallversicherung oder die Krankenkasse zahlen muss, ist die Krankenkasse vorleistungspflichtig; sie muss als...