Ja. Kabelnetz- und Empfangsgebühren darf man nicht verwechseln, denn sie haben nichts mitein­ander zu tun. Kabelnetzgebühren zahlen Sie für den Anschluss ans Kabelnetz. Die Empfangsgebühren hingegen schulden Sie dem Bund, wenn Sie in Ihrem Haushalt betriebsbereite Radio- und/oder Fernsehgeräte haben. Das Inkasso für diese Empfangsgebühren macht die Billag.

Entscheidend fürs Verrechnen dieser Gebühren ist somit, ob Sie die Möglichkeit haben, Radio- bzw. Fernsehprogramme zu empfangen. Nicht relevant ist die Art und Weise, wie Sie das tun. Das heisst: Die Billag-­Gebühren sind auch dann geschuldet, wenn Sie beispielsweise über die Antenne, eine Satellitenschüssel oder eben die Telefonsteckdose fernsehen – ja sogar, wenn Sie im Auto über die Antenne ­Radio hören.