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Ja. Kabelnetz- und Empfangsgebühren darf man nicht verwechseln, denn sie haben nichts miteinander zu tun. Kabelnetzgebühren zahlen Sie für den Anschluss ans Kabelnetz. Die Empfangsgebühren hingegen schulden Sie dem Bund, wenn Sie in Ihrem Haushalt betriebsbereite Radio- und/oder Fernsehgeräte haben. Das Inkasso für diese Empfangsgebühren macht die Billag.
Entscheidend fürs Verrechnen dieser Gebühren ist somit, ob Sie die Möglichkeit haben, Radio- bzw. Fernsehprogramme zu empfangen. Nicht relevant ist die Art und Weise, wie Sie das tun. Das heisst: Die Billag-Gebühren sind auch dann geschuldet, wenn Sie beispielsweise über die Antenne, eine Satellitenschüssel oder eben die Telefonsteckdose fernsehen – ja sogar, wenn Sie im Auto über die Antenne Radio hören.
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