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Ein 56-jähriger Motorradfahrer aus dem Kanton Bern kam bei einem Überholmanöver ums Leben. Laut Gesetz darf die Unfallversicherung Leistungen kürzen, wenn eine grobe Verkehrsregelverletzung einen Versicherungsfall herbeiführte. Gestützt darauf halbierte die Versicherung des Verstorbenen die Hinterlassenenrenten der Witwe und des Sohns. Die Hinterbliebenen wehrten sich bis vor Bundesgericht – vergeblich. Der Mann habe in einer Rechtskurve trotz entgegenkommendem Traktor einen Lastwagen überholt. Das rechtfertige die Kürzung um 50 Prozent.
Bundesgericht, Urteil 8C_707/2019 vom 2.3.2020
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Krank
Absolut krankes System, die Frau tut mir extrem leid, dass es keine Politiker gibt die sowas aufnehmen und zu ändern versuchen?