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Nein. Zuerst müssen Sie Ihrem Chef eine Frist ansetzen. Er soll Ihnen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sagen, wann Sie die Überstunden kompensieren können. Am besten machen Sie dies schriftlich. Nur wenn er dann ablehnend oder gar nicht reagiert, haben Sie Anspruch auf Auszahlung der angehäuften Überstunden – und das erst noch mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent.
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