Die Personalleiterin der Baudirektion der Stadt Bern musste einen amtsinternen Bericht über einen Angestellten verfassen, mit dem die Stadt im Streit war. In diesem Bericht schrieb sie, der Mann habe eine Walze in sein Ferienhaus in Frankreich «abgeführt». Der Diebstahlvorwurf war aber falsch. Dafür ist die Frau der üblen Nachrede für schuldig gesprochen und mit einer Busse von 1000 Franken belegt worden - unter anderem deshalb, weil der Bericht an mehrere amtsinterne Stellen ging.

(em)

Bundesgericht, Urteil 6S.3/2007 vom 13. 2. 2007