Ja. Da der Vermieter die Erneuerung des Badezimmers in Auftrag gegeben hat, muss er auch den zusätzlichen Reinigungsaufwand tragen. Informieren Sie Ihren Vermieter möglichst schnell über die Verschmutzung und verlangen Sie, dass er die Reinigungskosten übernimmt. Sie dürfen aber den Reinigungsaufwand nicht eigenmächtig vom Mietzins abziehen.