Fritz Bischof (Name geändert) aus dem Kanton St. Gallen erhielt im Januar 2012 Besuch eines Vertreters der Firma Euroweb. «Er versprach mir, für meinen Betrieb gratis eine Website zu erstellen. Ich müsse nur 300 Franken pro Monat für die Verwaltung und den Unterhalt der Website zahlen», erzählt der 52-jährige Inhaber einer Firma für Gartentechnik. Der Vertreter habe ihm zugesichert, dass der Vertrag nur ein Jahr lang dauere und die Gesamtkosten 3600 Franken betragen würden. Bischof unterschrieb den «Internet-System-Vertrag» für seine Firma, ohne ihn durchzulesen.
Am Abend hatte der Unternehmer ein mulmiges Gefühl. Er las den Vertrag nun doch und erschrak: Seine Firma musste nicht ein Jahr, wie vom Vertreter versprochen, sondern vier Jahre lang jeden Monat 324 Franken zahlen – total also 15 552 Franken. Bischof fühlte sich «aufs Kreuz gelegt». Er kündigte den Vertrag sofort.
Fast 4000 Franken gefordert
Doch Euroweb akzeptierte die Kündigung nicht und verlangte im März 2012 zwölf Monatsraten als Konventionalstrafe, total 3888 Franken. Dabei stützte sich die Firma auf eine Klausel im Kleingedruckten. Bischof zahlte nicht – auch dann nicht, als ihm die Internetfirma drei Jahre später die Rechnung nochmals schickte.
Im September 2018 meldete sich ein Anwalt als Vertreter von Alpenweb – Euroweb hatte den Namen inzwischen geändert (siehe Kasten). Die Internetfirma versuchte damals, bei verschiedenen Leuten und Unternehmen alte Forderungen einzutreiben (K-Tipp 12/2019). Der Anwalt forderte von Bischof weiterhin die 3888 Franken. Als dieser nicht zahlte, ging Alpenweb vor Gericht.
Verzugsklausel ist «geschäftsfremd»
Das Zürcher Bezirksgericht und das Obergericht wiesen die Klage von Alpenweb aber ab. Das Zürcher Obergericht schreibt in seinem Entscheid: Die Verzugsregelungsklausel im Kleingedruckten sei «geschäftsfremd und daher ungewöhnlich». Sie gelte daher nicht, weshalb auch die eingeklagte Konventionalstrafe von 3888 Franken nicht geschuldet sei. Das Urteil ist rechtskräftig. Es wurde von der Um United Media Switzerland AG akzeptiert – so der aktuelle Name von Alpenweb.
Euroweb, Alpenweb, Um United Media Switzerland: Firmenname und Sitz ändern ständig
Das Unternehmen Euroweb wurde am 25. Februar 2010 als «Euroweb Internet AG» mit Sitz in Ostermundigen BE ins Handelsregister eingetragen. Im August 2015 änderte Euroweb den Firmennamen in «Alpenweb AG». Vor einem Jahr gab es eine weitere Namensänderung: Seit März 2020 heisst Alpenweb «Um United Media Switzerland AG». Die Firma verlegte ihren Sitz insgesamt fünf Mal. Im Juni 2010 nach Zürich, von dort nach Wohlen AG, dann nach Glarus und anschliessend nach Wil SG. Seit März 2020 hat die Firma ihren Sitz wieder in Wohlen AG.