Wer umzieht, hat die Wahl: Er kann der Post erlauben, die neue Adresse an Dritte weiterzugeben. Oder er kann diese Erlaubnis verweigern. Seit dem 1. Oktober darf die Post in diesem Fall keinen Zuschlag mehr verlangen.

Denn mit diesem Datum trat die neue Postverordnung in Kraft. Und sie sagt klipp und klar: «Die Verweigerung der Einwilligung darf keine Kostenfolgen für die betreffende Person haben.»

Trotzdem verlangte die Post den Zuschlag von 30 Franken auch nach dem Stichtag. «Es war uns nicht möglich, die technischen Anpassungen innerhalb der kurzen Zeit zwischen dem Bundesratsbeschluss und der Inkraftsetzung umzu­setzen», sagt Post-Sprecher Mariano Masserini. Das erstaunt: Immerhin hatte die Post viereinhalb Wochen Zeit.

Seit dem 10. Oktober ist die Post nun so weit. Ein Nachsendeauftrag kostet für alle gleich viel. Wer zwischen dem 1. und dem 10. Oktober zu viel bezahlt hat, bekommt die 30 Franken zurück.