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Nein. Keines von beidem: Da Sie den Wein nicht bestellt haben, ist zwischen Ihnen und dem Weinhändler auch kein Vertrag zustande gekommen. Der Empfänger einer unbestellten Sache ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, diese zurückzusenden, aufzubewahren oder gar zu bezahlen. Aber: Wenn offensichtlich ist, dass Ihnen wertvolle Ware – z. B. teurer Wein für mehrere hundert Franken – irrtümlich zugesandt wurde, müssen Sie den Absender informieren. Fordern Sie ihn mittels eingeschriebenem Brief auf, den Wein innert einer bestimmten Frist auf seine Kosten bei Ihnen abzuholen. Tut er das nicht, können Sie den Wein selber geniessen oder verschenken.
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einfach nicht abheben
Blöde Frage: Weshalb hebt man dann ab wenn wieder die bekannte Nummer des Weinhändlers im Display erscheint? Keine Anzeigefunktion im Telefon? Die kann ich wärmstens empfehlen. Ich hebe den Hörer schon gar nicht mehr ab wenn irgendeine unbekannte ausländische Nummer im Display erscheint. Ich habe das kürzlich aus Neugier doch mal gemacht und natürlich war dann prompt eine aufdringliche Italienerin dran die mir unbedingt Olivenöl und andere italienische Spezialitäten verkaufen wollte. Ich habe ihr freundlich zu verstehen gegeben dass ich grundsätzlich nichts am Telefon kaufe. Diese Telefonverkäufer sind doch im letzten Jahrhundert stehengeblieben. Vermutlich fallen weniger standhafte und ältere Leute immer noch darauf rein.