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K-Tipp 17/2007
16.10.2007
Nachdem Christoph Rahm aus Zürich erfahren hatte, dass Herbert Grönemeyer am 28. Juni in Bern ein Zusatzkonzert gibt, griff er sofort zum Telefonhörer. Er bestellte bei Act Entertainment drei Tickets für insgesamt 300 Franken. Doch kurz vor dem Anlass wurde das Konzert abgesagt.
Ende Juli schickte der enttäuschte Christoph Rahm die Eintrittskarten dem Veranstalter und bat um eine Rückerstattung. Doch das Geld kam nicht. Stattdessen erhielt Rahm ein Schreiben, er habe den Rücksendetermin um zwei Tage verpasst. Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) würde das Geld nur innerhalb von 30 Tagen nach Konzertabsage zurückvergütet.
Dass Rahm den Termin ver-passt hat, spielt in diesem Fall allerdings keine Rolle. Man habe ihn bei der Bestellung nicht über die AGBs informiert, sagt Rahm. Somit konnte er diese auch nicht zur Kenntnis nehmen, geschweige akzeptieren. Act Entertainment sieht das nicht so. Die Firma zahlt das Geld auch nach Intervention des K-Tipp nicht zurück.
Ende Juli schickte der enttäuschte Christoph Rahm die Eintrittskarten dem Veranstalter und bat um eine Rückerstattung. Doch das Geld kam nicht. Stattdessen erhielt Rahm ein Schreiben, er habe den Rücksendetermin um zwei Tage verpasst. Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) würde das Geld nur innerhalb von 30 Tagen nach Konzertabsage zurückvergütet.
Dass Rahm den Termin ver-passt hat, spielt in diesem Fall allerdings keine Rolle. Man habe ihn bei der Bestellung nicht über die AGBs informiert, sagt Rahm. Somit konnte er diese auch nicht zur Kenntnis nehmen, geschweige akzeptieren. Act Entertainment sieht das nicht so. Die Firma zahlt das Geld auch nach Intervention des K-Tipp nicht zurück.
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