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11.06.2012
Ein Mann ging in einem Scheidungsverfahren vor Gericht und beantragte die unentgeltliche Rechtspflege, weil er mittelos sei. In der Folge übernahm der Staat 22 351 Franken seiner Gerichts- und Anwaltskosten. Später stellte sich heraus, dass der Mann Geld aus einer unverteilten Erbschaft nicht angegeben hatte.
Das ist Betrug, sagt das Bundesgericht. Die zuständige Behörde habe die Täuschung über die wahren Vermögensverhältnisse nicht erkennen können. Das Strafmass: eine bedingte Geldstrafe von 5000 Franken.
Bundesgericht, Urteil 6B_50/2012 vom 14. 5. 2012
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