Ein Mann ging in einem Scheidungsverfahren vor Gericht und beantragte die unentgeltliche Rechtspflege, weil er mittelos sei. In der Folge übernahm der Staat 22 351 Franken seiner ­Gerichts- und Anwaltskosten. Später stellte sich heraus, dass der Mann Geld aus einer ­unverteilten Erbschaft nicht angegeben hatte.

Das ist Betrug, sagt das Bundesgericht. Die zuständige Behörde habe die Täuschung über die wahren Vermögensverhältnisse nicht erkennen können. Das Strafmass: eine bedingte Geldstrafe von 5000 Franken.  

Bundesgericht, Urteil 6B_50/2012 vom 14. 5. 2012