Ein Snowboarder fuhr im Skigebiet Engelberg/Titlis in einen Skifahrer und verletzte ihn so schwer, dass er heute invalid ist. Der Snowboarder wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Unfallopfer verklagte die Bergbahn auf Schadenersatz. Als Pistenbetreiberin sei sie ­verantwortlich für gefährliche Pistenführung sowie mangelhafte Sicherung und Signalisation. Die Piste habe an der Unfallstelle einen un­übersichtlichen Geländerücken, hinter dem der ­Skifahrer versteckt gewesen sei, als der Snowboarder heranbrauste. Das höchste Gericht wies die Klage ab. Der Snowboarder hatte selber ausgesagt, er habe den Skifahrer immer gesehen, bevor es zur ­Kollision kam.   

Bundesgericht, Urteil 4A_262/2010 vom 29. 7. 2010