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Ein Zürcher stürzte mit seinem Mountainbike bei der Abfahrt auf dem Triemli-Trail beim Uetliberg und erlitt einen Sehnenriss in der Schulter. Seine Unfallversicherung Allianz zahlte die Heilungskosten, halbierte aber die Unfalltaggelder: Der Mann habe den Unfall mitverschuldet, weil er ein übermässiges Risiko eingegangen sei. Er wehrte sich erfolgreich beim Sozialversicherungsgericht Zürich. Es sah in der Abfahrt vom Uetliberg kein besonderes Wagnis. Zudem sei der erfahrene Biker mit angepasstem Tempo gefahren.
Sozialversicherungsg. ZH, Urteil UV.2022.00031 vom 31.8.2022
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