Ja. Die Versicherungsbedingungen Ihrer Gesellschaft sind klar: Sie besagen, dass die Prämienstufe neu festgelegt wird, wenn in der betreffenden Beobachtungsperiode ein Schaden eingetreten bzw. angemeldet worden ist.
Ein ähnlicher Wortlaut findet sich bei den meisten Versicherungsgesellschaften. Oder es heisst im Kleingedruckten, dass die Prämienstufe ändert, wenn ein Ereignis eingetreten ist, wofür die Versicherung eine «Rückstellung» machen muss, also Geld für den noch zu beziffernden Schaden beiseite legen muss.

Prämienstufe heisst: Sowohl bei der Autohaftpflicht- als auch bei der Vollkasko-Versicherung werden unfallfreie Jahre in der Regel mit einem Rabatt bzw. einem Bonus belohnt: Die Prämie wird Jahr für Jahr günstiger, weil sie jetzt auf einer für den Kunden besseren Bonusstufe basiert. Diese Bonusstufe kann bis auf 30 Prozent der Grundprämie hinuntergehen.

Nach einem Unfall - wenn also die Gesellschaft für einen Schaden zahlen muss - geht der Bonus ganz oder teilweise verloren, die Prämie steigt wieder. In den Versicherungsbedingungen können Sie nachlesen, von wann bis wann die Beobachtungsperiode dauert, die für die Neufestsetzung der Prämienstufe herangezogen wird; in der Regel endet sie drei bis vier Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres.

Für Betroffene wie Sie heisst das: Ihre nächste Rechnung fällt zwar höher aus, weil Sie den Schaden angemeldet haben. Die höhere Prämie müssen Sie auch zahlen. Falls Sie aber den Schaden später doch noch selber übernehmen (um die Gesellschaft nicht zu belasten) oder wenn Sie unschuldig sind und gar nichts zahlen müssen, so wird die Gesellschaft diese Erhöhung wieder nach unten korrigieren und den zu viel bezahlten Prämienanteil verrechnen.

Tipp: Es kann sich also lohnen, Bagatellunfälle selber zu berappen oder die Summe der Versicherung zurückzuschicken, falls sie den Schaden schon direkt beglichen hat. Die meisten Versicherungsgesellschaften teilen den Kundinnen und Kunden in solchen Fällen die finanziellen Vor- bzw. Nachteile mit.

(em)