Wenn Angestellte eine Stelle aufgeben, müssen sie vom Arbeitgeber über die Möglichkeit informiert werden, die Unfallversicherung weiterzuführen. Dies für den Fall, dass sie länger ohne Arbeit sind. Diese sogenannte Abredeversicherung gibt es für maximal 180 Tage. Was aber, wenn der Betrieb die Information unterlässt? Dann muss die Versicherung trotzdem einspringen, falls innerhalb der 180 Tage ein Unfall passiert. In einem konkreten Fall geht das Bundesgericht davon aus, dass der Stellenwechsler die Versicherung abgeschlossen hätte, wenn man ihm diese Möglichkeit angeboten hätte.

Bundesgericht, Urteil 8C_784/2008 vom 11. 9. 2009