Eine 54-jährige Zürcherin brach sich bei ­einem Unfall einen Lendenwirbel und wurde zu 41 Prozent invalid. Sie war über ­ihren Betrieb bei der Axa gegen Unfälle versichert. Diese zahlte die Kosten für eine Physiotherapie «zur Erhaltung der verbleibenden Erwerbs­fähigkeit». 2020 kam die Frau ins Rentenalter, worauf die Axa weitere Zahlungen strich.

Die Frau gelangte ans Sozialversicherungsgericht Zürich. Es lehnte weitere Leistungen ab, da sie nicht erwerbstätig sei. Erst das Bundesgericht gab ihr recht. Das Gesetz spreche von Erwerbsfähigkeit, nicht von -tätigkeit. Es befriste den ­Therapieanspruch nicht aufs Rentenalter.

Bundesgericht, Urteil 8C_620/2022 vom 21.9.2023