Ungebrauchte SBB-Zugbillette: So erhält man Geld zurück
Ein Berner Ehepaar kaufte SBB-Spartageskarten. Es trat die Bahnfahrt nicht an, weil die Frau vor dem Reisetag verunfallt war. Doch die SBB wollten nur ihr Billett erstatten.
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- SBB-Tickets erstatten lassen: Das sind die Regeln
K-Tipp 19/2024
12.11.2024
Letzte Aktualisierung:
14.11.2024
Anja Schelbert
Peter und Eva Bürgi aus Thun BE kauften für den 25. Mai zwei «Spartageskarten Gemeinde» für die 1. Klasse, zum Preis von je 66 Franken. Zwei Wochen vor der geplanten Reise verunfallte Bürgis Frau. Sie konnte nicht mehr gehen und war fortan auf Hilfe angewiesen. Das Ehepaar trat die Bahnreise nicht an.
Nach dem Unfall seiner Frau beantragte Peter Bürgi bei der Verkaufsstelle der Spartageskarten sofort eine Rückerstattung. Er legte dem Ge...
Peter und Eva Bürgi aus Thun BE kauften für den 25. Mai zwei «Spartageskarten Gemeinde» für die 1. Klasse, zum Preis von je 66 Franken. Zwei Wochen vor der geplanten Reise verunfallte Bürgis Frau. Sie konnte nicht mehr gehen und war fortan auf Hilfe angewiesen. Das Ehepaar trat die Bahnreise nicht an.
Nach dem Unfall seiner Frau beantragte Peter Bürgi bei der Verkaufsstelle der Spartageskarten sofort eine Rückerstattung. Er legte dem Gesuch ein Arztzeugnis bei. «Wir dachten, damit sei die Sache erledigt», sagt der 85-Jährige.
Die SBB erstatteten darauf lediglich die Kosten für die Spartageskarte von Eva Bürgi, abzüglich 10 Franken Bearbeitungsgebühr. Die Bahn schrieb dem Ehepaar: «Die Spartageskarte von Herrn Bürgi konnten wir nicht erstatten, da das Arztzeugnis nur für Frau Bürgi gilt.»
Bürgi versteht diese Begründung nicht: «Es ist doch logisch, dass ich meine Frau pflege und nicht allein reise.» Das sah man auch bei Thun-Thunersee Tourismus so. Dort hatten Bürgis ihre Spartageskarten gekauft. Die Verkaufsstelle reichte deshalb bei den SBB ein Wiedererwägungsgesuch ein. Doch diese blieben hart.
Angehörige können Arztzeugnis verlangen
Gut zu wissen: Die SBB hätten Peter Bürgis Sparbillett ebenfalls erstattet, wenn ein Arzt seine «Reiseunfähigkeit» wegen der Pflege der Ehefrau bestätigt hätte. Laut Ärzteverband FMH stellen Ärzte solche Zeugnisse bei Eltern oder Angehörigen oft aus.
SBB-Tickets erstatten lassen: Das sind die Regeln
- Die «Spartageskarte Gemeinde» lässt sich innert sieben Tagen nach dem Kauf ohne Begründung umtauschen.
- Sparbillette werden ohne ärztliches Attest nur innert 30 Minuten nach dem Kauf via SBB-App oder auf Sbb.ch erstattet. Wer das auf Sbb.ch (Login erforderlich) im Internet beantragt, spart sich die Bearbeitungsgebühr von 10 Franken.
- Billette zum Normaltarif werden bis vor dem Reisetag jederzeit erstattet – am Schalter gegen eine Gebühr von 10 Franken. Über die SBB-App oder unter Sbb.ch ist die Erstattung kostenlos. Wer das Billett am Automaten oder am SBB-Schalter gekauft hat, kann es sich auch an einem bedienten Schalter erstatten lassen.