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K-Tipp 11/2002
29.05.2002
Einige Krankenkassen setzen ihre neue Patienten-Rechtsschutz-Versicherung ungefragt auf die Police. Ob die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer diese Zusatzversicherung überhaupt wollen, interessiert zum Beispiel die CSS nicht. Gegen dieses unlautere Verhalten hat die SKS Beschwerde eingereicht.
Gegen eine Patienten-Rechtsschutz-Versicherung ist an sich nichts einzuwenden. Dass aber einzelne Krankenkassen diese Zusatzversicherung ihren Kundinnen und Kunden ungefragt auf die Polic...
Einige Krankenkassen setzen ihre neue Patienten-Rechtsschutz-Versicherung ungefragt auf die Police. Ob die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer diese Zusatzversicherung überhaupt wollen, interessiert zum Beispiel die CSS nicht. Gegen dieses unlautere Verhalten hat die SKS Beschwerde eingereicht.
Gegen eine Patienten-Rechtsschutz-Versicherung ist an sich nichts einzuwenden. Dass aber einzelne Krankenkassen diese Zusatzversicherung ihren Kundinnen und Kunden ungefragt auf die Police setzen, ist stossend. So preist zum Beispiel die CSS in ihrem Schreiben vom letzten April vollmundig die Vorteile ihrer neuen Patienten-Rechtsschutz-Versicherung an. Die CSS scheint von ihrem Angebot, das sie kollektiv mit der Assista TCS AG verkauft, restlos überzeugt zu sein. Denn sie hält es nicht für nötig, ihre Versicherungsnehmer und -nehmerinnen zu fragen, ob sie eine solche Zusatzversicherung überhaupt wünschen oder nicht. Wer nicht in den «Genuss» dieser Dienstleistung kommen will, muss dies ausdrücklich ablehnen!
Dieses Vorgehen ist perfid! Denn die Versicherer gehen davon aus, dass sich viele Konsumentinnen und Konsumenten gegen die unerbetene Bescherung nicht zur Wehr setzen oder den Aufwand scheuen, die Zusatzversicherung explizit zurückzuweisen.
Die CSS und mit ihr verschiedene andere Krankenversicherer begeben sich damit in rechtlich äusserst trübe Zonen. Denn gemäss Vertragsrecht ist ein solches Verhalten nicht erlaubt! Das Gesetz besagt nämlich, dass blosses Stillschweigen ausreicht, eine Offerte abzulehnen. Für einen Vertragsabschluss ist ein unterschriebener Antrag nötig. Das heisst im Klartext, dass Konsumenten und Konsumentinnen nicht verpflichtet sind, die Prämie für die Zusatzversicherung zu bezahlen!
Zudem verletzt die CSS das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Denn wer Konsumentinnen und Konsumenten unaufgefordert seine Produkte zukommen lässt, hat keinen Anspruch darauf, dass der Empfänger solch unerbetene Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss. Besteht der Anbieter trotzdem auf einer Zahlung, handelt er unlauter!
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat deshalb gegen dieses entmündigende und unrechtmässige Verhalten der CSS bei der Lauterkeitskommission Beschwerde eingereicht.
Matthias Nast