Eine Betreibung lässt sich problemlos stoppen: Einfach beim Erhalt des Zahlungsbefehls in der Rubrik «Rechtsvorschlag» unterschreiben und das Formular innert zehn Tagen eingeschrieben zurücksenden.
Das einzige Problem: Die Ausstellung des Zahlungsbefehls bleibt fünf Jahre lang im Betreibungsregister stehen. Und ist dort für jeden Interessierten ersichtlich – auch wenn die Forderung unbegründet war. Das kann zum Beispiel bei der Wohnungssuche oder beim Antrag für eine Hypothek zu einem Problem werden.
Neues Verfahren wird wenig genutzt
Seit Anfang Jahr können sich Betriebene einfacher gegen ungerechtfertigte Einträge im Betreibungsregister wehren. Hat der Betroffene gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag erhoben, kann er drei Monate später vom Betreibungsamt verlangen, dass es die Betreibung Drittpersonen nicht mehr bekanntgibt (siehe Kasten).
«Wir erwarteten eine gewaltige Flut von Löschungsgesuchen», sagt Bruno Crestani vom Betreibungsamt im Stadtkreis Zürich 4. Denn von 2014 bis 2018 wurden in der Schweiz laut Bundesamt für Statistik pro Jahr rund drei Millionen Zahlungsbefehle zugestellt. In rund zehn Prozent der Fälle wurde Rechtsvorschlag erhoben. Das ergibt 1,5 Millionen Betreibungen, gegen die sich Betroffene mit dem neuen Verfahren wehren könnten.
Doch die grosse Flut von Gesuchen blieb aus. «Wir hatten im ersten Halbjahr nur 28 Gesuche», sagt der Betreibungsbeamte Crestani.
Ähnlich sieht es bei seinen Kollegen in der Stadt Zürich aus: 452 Gesuche gingen total bei allen zwölf städtischen Betreibungsämtern ein. Bei über einer halben Million Betreibungen in den vergangenen fünf Jahren ist das sehr wenig.
Auch anderswo in der Schweiz wurde das neue Verfahren im ersten Halbjahr kaum genutzt, wie eine Umfrage des K-Tipp bei Betreibungsämtern in der Deutschschweiz und in der Romandie ergab.
Beim Betreibungsamt Bern-Mittelland gingen nur 155 Gesuche ein – bei fast 120 000 Betreibungen im Jahr 2018. In Basel-Stadt verlangten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 119 Betroffene die Löschung – bei über 67 000 Betreibungen im vergangenen Jahr.
Selbst beim Betreibungsamt Genf mit den meisten Betreibungen (280 000 pro Jahr) wurden lediglich 761 Löschungsgesuche gestellt.
Hochgerechnet auf alle rund 500 Betreibungsämter in der Schweiz ergibt dies knapp 8000 eingereichte Gesuche im ersten Halbjahr – bei insgesamt 1,5 Millionen Betreibungen, die mit Rechtsvorschlag gestoppt wurden und bei denen das neue Verfahren möglich wäre.
«Das neue Instrument ist vielen unbekannt»
«Das neue Verfahren ist vielen noch nicht bekannt», vermuten etwa Bogdan Todic vom Betreibungsamt der Stadt St. Gallen und viele seiner Kollegen der angefragten Betreibungsämter.
Auch der heutige Tessiner freisinnige Ständerat Fabio Abate staunt. Vor zehn Jahren brachte er mit einer parlamentarischen Initiative die heutige Regelung ins Rollen: «Ich weiss nicht, warum das neue Instrument kaum genutzt wird.»
So können Sie Einträge im Betreibungsregister löschen lassen
Ist eine in Betreibung gesetzte Forderung nicht gerechtfertigt, müssen Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. So stoppen Sie das Betreibungsverfahren.
Nach Ablauf von drei Monaten können Sie vom Betreibungsamt verlangen, dass die Betreibung Drittpersonen nicht mehr bekanntgegeben wird. Für das Gesuch gibt es ein Formular, das man beim Betreibungsamt für 40 Franken beziehen kann.
Das betreffende Betreibungsamt klärt anschliessend ab, ob der Gläubiger die Betreibung ans Gericht weitergezogen hat oder ob die Betreibung von Ihnen bezahlt wurde. Ist beides nicht der Fall, erscheint die Betreibung nicht mehr im Betreibungsregisterauszug.
Das Gesuch kann für alle hängigen Betreibungen gestellt werden, die vor weniger als fünf Jahren eingeleitet wurden. Ältere Betreibungen erscheinen von Gesetzes wegen nicht mehr im Betreibungsauszug.
Weitere Infos auf der Website des Bundesamtes für Justiz: www.bj.admin.ch ! Wirtschaft ! Schuldbetreibung und Konkurs ! Weisungen (Nr. 5).