Jolanda Brasi aus Heerbrugg SG erhielt im Dezember 2017 ein E-Mail der Swisscom. Darin stand: «Neu abonnierte Dienste: Les chaînes Canal+». Der Preis für das französische Senderpaket: 35 Franken pro Monat. Brasi stutzte – sie konnte sich nicht erinnern, bei Swisscom etwas bestellt zu haben.
Dann kam der St. Gallerin ein Verdacht: Ihre zweijährige Tochter hatte kurz zuvor bei abgeschaltetem TV-Bildschirm mit der Fernbedienung herumgespielt. Dabei musste sie versehentlich das Abo gelöst haben. Brasi meldete das Versehen noch am gleichen Abend der Swisscom und bat um die Stornierung des Senderpakets.
Die Telecomfirma verwies Brasi an die französische Firma Groupe Canal+. Brasis Mann rief bei Canal+ an und stornierte das Zusatzpaket mündlich – und danach zusätzlich per E-Mail.
Trotzdem liess Canal+ das Abo fürs Zusatzpaket weiterlaufen. Zähneknirschend zahlte die St. Gallerin die Swisscom-Rechnungen inklusive Zusatzpaket: «Wenn man ein Kleinkind hat und gleichzeitig hochschwanger ist, hat man noch viel anderes um die Ohren», sagt sie.
Insgesamt über 400 Franken bezahlt
Nach einem Jahr sollte Brasi dann sogar 55 statt 35 Franken pro Monat zahlen. Anfang März dieses Jahres versuchte sie deshalb erneut, das Abo zu stornieren. Dieses Mal reagierte Canal+ und bestätigte die Kündigung. Geld werde aber nicht zurückerstattet. Die Mitteilung vom Dezember 2017 habe man nicht erhalten.
Nachdem sich Brasi auf der Plattform Reklamation.ch beschwert hatte, schrieb ihr Swisscom immerhin 165 Franken gut. Trotzdem blieb Brasi am Ende auf Kosten von über 400 Franken sitzen.
Für Thomas Koller, ehemaliger Professor für Zivilrecht an der Universität Bern, ist der Fall klar: «Ein zweijähriges Kind kann kein gültiges Abo abschliessen. Die Eltern müssen in einem solchen Fall nicht zahlen.» Kundin von Swisscom ist laut Koller nur die Mutter. Sie hätte den Zuschlag für Canal+ nicht übernehmen müssen, weil sie keinen solchen Vertrag abgeschlossen hatte.
Zuschlag von der Rechnung abziehen
Die Swisscom sagt gegenüber dem K-Tipp, Canal+ sei eine eigenständige Firma. Doch das muss die Kundin nicht interessieren. Denn es war die Swisscom, die ihr für Canal+ ungerechtfertigt Rechnung stellte. Also hätte Brasi den Zuschlag von der Rechnung der Swisscom abziehen können. Jolanda Brasi hat die Konsequenzen gezogen und Swisscom-TV gekündigt.
So schützen Sie sich vor unbeabsichtigten Ausgaben
Zahlen Sie nur diejenigen Positionen von Telecomrechnungen, die berechtigt sind. Es ist sehr aufwendig, zu viel bezahlte Beträge nachträglich zurückzuerhalten.
Unbeabsichtigte Käufe von Senderpaketen oder einzelnen Filmen lassen sich verhindern, indem man bei den TV-Boxen einen Zahlencode einrichtet. Bei den TV-Boxen von UPC und Sunrise ist dieser Käuferschutz standardmässig aktiviert. Wer ihn nicht will, muss ihn deaktivieren.
Bei Swisscom ist eine Sperre nicht standardmässig aktiviert. So richtet man sie ein:
1. Auf der Swisscom-TV-Fernbedienung die Home-Taste (Symbol mit dem Häuschen) drücken.
2. Gehen Sie oben links auf das weisse Zahnrad im blauen Feld und drücken Sie auf der Fernbedienung «ok».
3. Gehen Sie nach rechts auf «Jugend- und Kostenkontrolle» und drücken Sie wieder «ok».
4. Wählen Sie «Bezahl-Pin», klicken Sie «aktiviert» an und dann «speichern». 5. Geben Sie nun den gewünschten Pin-Code ein, wiederholen Sie ihn und wählen dann «speichern».
Bei Salt kann man keine Sperre einrichten.