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Ja. Verträge sind zwar grundsätzlich einzuhalten. Sind jedoch die Zustände in der Kinderkrippe für ein Kind unzumutbar, ist dies als schwere Verletzung der vertraglichen Pflichten zu betrachten.
Unzumutbar sind die Zustände zum Beispiel dann, wenn das Krippenpersonal schwer krank ist und eine Ansteckung droht, wenn das Personal offensichtlich unfähig ist, wenn die Einrichtung der Krippe klar ungenügend ist (keine Heizung) oder wenn die Hygiene mangelhaft ist. In solchen und ähnlichen Fällen sind Eltern berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Somit können Sie auch die Zahlung der monatlichen Raten per sofort einstellen.
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